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Inkasso Die EU-Justizkommissarin will das Eintreiben ausländischer Schulden vereinfachen. Die deutsche Wirtschaft ist von der Initiative nicht begeistert:

Für EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Projekt höchste Priorität: Sie will erreichen, dass Gläubiger ihre Schulden in einem anderen EU-Land leichter eintreiben können. „Es ist ein Skandal, dass 60 Prozent der grenzüberschreitenden Schulden nicht eingetrieben werden können“, sagt die EU-Kommissarin, „wir wollen dafür sorgen, dass Bankkonten effizienter blockiert werden können.“ Bisher muss ein Gläubiger erst in seinem Land vor Gericht ziehen. Bekommt er dort recht, findet im Land des Schuldners noch ein Zwischenverfahren statt, in dem geprüft wird, ob das ausländische Urteil vollstreckt werden kann. Die gerichtliche Überprüfung im Schuldnerland will Reding streichen.
Die deutsche Wirtschaft betrachtet die Initiative allerdings mit Skepsis. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband (BDI) lehnen die Abschaffung des zweiten Verfahrens ab. Die Vorteile einer schnelleren Schuldeneintreibung wäre geringer als die Nachteile, die durch mangelnden Schutz entstünden, so der DIHK.
Denn das Verfahren im Lande des Schuldners stellt sicher, dass er als Beklagter vom Gericht angehört wird, bevor ein Urteil gefällt und vollstreckt wird. In Deutschland schreibt das Grundgesetzsolch eine Anhörung vor. Doch nicht in jedem EU-Staat ist die Pflicht, SO könnte ein deutsches Unternehmen vom Urteil eines ausländischen Gerichts überrascht werden, weil es erst bei der Vollstreckung davon erfährt und sich dann kaum noch wehren kann. Ein Gesetzesvorschlag der EU war für das dritte Quartal geplant, könnte sich aber bis Anfang 2011 verzögern.
Bildquelle:
© Peter Kirchhoff / pixelio.de
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