Leistungen der WHI Inkasso
Debitorenmanangement:
Durch ein gut organisiertes Forderungsmanagement, kann ein Inkassoverfahren bereits im Vorfeld vermieden werden.
Unsere Leistungen für Sie im Detail:
- Erstes und zweites Mahnschreiben auf Briefbogen und im Namen des Auftraggebers
Kosten
Die Kosten werden dem Schuldner als Mahnkosten in Rechnung
gestellt.
Dem Gläubiger entstehen im Erfolgfsfall
keine Kosten!

Vorgerichtliches Inkassoverfahren:
Im Rahmen des vorgerichtlichen Inkassoverfahrens machen wir Ihre offenen Forderungen konsequent und lösungsorient bei Ihrem Schuldner geltend.
Unsere Leistungen für Sie im Detail:
- Debitorenmanagement im Namen des Mandanten
- Schriftliche Zahlungsaufforderung
- Intensives aktives Telefoninkasso (inbound und outbound)
- Ermittlungstätigkeiten hinsichtlich Aufenthalt und finanzieller Situation des Schuldners
- Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen inkl. Schuldanerkenntnis
- Zahlungsüberwachung
Kosten
Die Kosten werden dem Schuldner aus dem Gesichtspunkt des Verzuges
in Rechnung gestellt.
Dem Gläubiger entstehen im
Erfolgsfall
keine Kosten!

Gerichtliches Mahnverfahren:
Falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, führen wir für Sie ein gerichtliches Mahn– und Vollstreckungsverfahren durch.
Unsere Leistungen für Sie im Detail:
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Erwirken eines vollstreckbaren Titels
- Ermittlung von pfändbaren Vermögenswerten
- Beantragungen von Pfändungs– und Überweisungsbeschlüssen
- Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung(E.V.)
- Beantragung von Haftbefehlen
- Regelmäßige Berichterstattung
Kosten
Gerichtliche Schritte werden nur mit Einverständnis des Gläubigers und nach vorheriger Information über die zu erwartenden Kosten veranlasst.

Langzeitüberwachungsverfahren:
Sollte das Beitreiben Ihrer Forderungen erfolglos bleiben, übernehmen wir diese in unsere Langzeitüberwachung
Unsere Leistungen für Sie im Detail:
- Permanente Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
- Regelmäßige schriftliche Zahlungsaufforderung und Telefoninkasso
- Ausschöpfen aller gesetzlich zur Verfügung stehenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Im Erfolgsfall (beim jedem Zahlungseingang) garantierte Auszahlung in Höhe von 50% des Zahlungseinganges
Kosten
Bei Übergang ins Langzeitverfahren berechnen wir dem Gläubiger eine einmalige Bearbeitungspauschale, die sämtliche Kosten für Auskünfte und Bonitätsprüfung enthalten.
